![]() |
|
|||
Top informiert und das völlig kostenlos! Abonnieren Sie das MEDTAX-Online-Magazin! |
Absetzbare KinderbetreuungskostenMaximalvariante beim ärztliche EhegattendienstverhältnisAb 2009 können bis zu € 2.300,-- pro Kind und Jahr als so genannte außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Zusätzlich können Arbeitgeber ihren Dienstnehmern einen steuerfreien Zuschuss für die Kinderbetreuung in Höhe von bis zu € 500,-- pro Kind und Jahr gewähren. Wird dieser Zuschuss direkt an die Kinder- Ist Ihre Gattin nun z.B. als Assistentin in Ihrer Ordination angestellt so können Sie von beiden Begünstigungen gleichzeitig profitieren. D.h. Sie können zum einen als Dienstgeber Ihrer Gattin € 500,-- pro Kind und Jahr direkt an die Betreuungseinrichtungen bzw. an die betreuende Person bezahlen und so als Personalaufwand in Form eines steuerfreien Zuschusses an Ihre Gattin steuerlich geltend machen. Zum zweiten können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung insgesamt weitere € 2.300,-- als Kosten für die Kinderbetreuung geltend machen. In Summe haben Sie damit jährlich € 2.800,-- von der Steuer abgesetzt und so bei einem Spitzensteuersatz von 50% eine Steuerersparnis in Höhe von € 1.400,-- pro Kind lukriert. Im Falle von z.B. vier zu betreuenden Kindern beträgt dieser mögliche Vorteil € 5.600,--. Ohne den Zuschuss an die Gattin würde sich die Steuerersparnis um € 1.000,--verringern. Aber Achtung: Die steuerlichen Spielregeln über den Fremdvergleich (Gleichbehandlung Familienzugehöriger mit fremden Dienstnehmern) sind zu beachten!
<< zurück zur Übersicht |
|||
MEDTAX - Die Ärztesteuerberater, A-4020 Linz, Landstraße 38, office@medtax.at |