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Gleichbehandlungsgesetz-NovelleAm 1. März 2011 trat eine Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz in Kraft trat – mit grundlegenden Neuerungen ua in drei Teilbereichen.1. Bei Stelleninseraten muss die zu erwartende Entlohnung angegeben werden (Näheres dazu im gesonderten Artikel). 2. Größere Unternehmen müssen Einkommensberichte erstellen, die Aufschluss über die Löhne und Gehälter von Männern und Frauen geben, um die Gleichstellung weiblicher Mitarbeiter zu fördern. 3. Wohnungen dürfen nicht mehr diskriminierend inseriert werden. << zurück zur Übersicht |
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