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Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht bei ärztlichen GutachtenALS UMSATZSTEUERPFLICHTIGE GUTACHTEN GELTEN:
Davon werden im Wesentlichen Verfahren vor den Schlichtungsstellen der Freiberuflerkammern (Ärztekammer, Zahnärztekammer, Kammer der Die in der Schiedskommission tätigen Funktionäre erzielen als solche jedenfalls weiterhin nicht steuerbare Umsätze und sind in Ihrer Funktionsausübung nicht von der Neuerung betroffen. Demgegenüber ist damit zu rechnen, dass die Sitzungsgelder der beratend beisitzenden Sachverständigen bei außergerichtlichen Streitverfahren ebenso der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind. Andere ärztliche Gutachten in laufenden Gerichtsverfahren sind ebenfalls steuerpflichtig, außer sie dienen dem Schutz der Gesundheit des Betreffenden, wie z.B. Gutachten über die Vernehmungs- oder Verhandlungsfähigkeit oder Haftvollzugstauglichkeit. << zurück zur Übersicht |
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