Wir befinden uns in einer Zeit, in der viele Kassenverträge aus Altersgründungen zurückgelegt werden. Eine Ordination zu übernehmen oder an einem neuen Standort zu eröffnen, will wohl überlegt sein.

Diese Fragestellung führt Ärzte auf das Gebiet der Betriebswirtschaft. Dabei stellen sich immer wieder ähnliche Fragen:

Gibt es die Möglichkeit von Kooperationsformen?

Immer beliebter werden diverse Zusammenarbeitsformen, die den Weg in die Selbständigkeit erleichtern. Angefangen von der Übergabepraxis bis hin zur Gründung von Gruppenpraxen wie zum Beispiel der Teilgruppenpraxis.
Allen diesen Modellen ist gemeinsam, dass die Übergabe einer Ordination an den Nachfolger reibungslos funktioniert und für den Übernehmenden den Vorteil der Planbarkeit in finanzieller Hinsicht bietet.

Muss ich eine Ablöse bezahlen?

Ablösen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In Kärnten ist es derzeit im Regelfall nicht üblich, eine Ordination zu bewerten und es gibt keine gesetzlichen Vorgaben. Übernimmt der Nachfolger die Ordinationsräumlichkeiten des Vorgängers mit Ausstattung, wird in der Regel eine Ablöse für Geräte und Inventar vereinbart. Ein darüber hinaus gehender Kaufpreis ist reine Verhandlungssache und durchaus üblich.

Wo ist der optimale Standort?

Für Ärzte mit Kassenvertrag besteht ein Stellenplan. Wahlärzte können vor ihrer Niederlassung eine Standortanalyse vornehmen, die die Konkurrenzsituation, Bevölkerung und Altersstruktur näher beleuchtet. Eine weitere interessante Frage kann die Analyse des Patientenpools darstellen. Wie hoch sind die Anteile an Kindern, Senioren, Industrie, Beamten, Pendlern, Zweitwohnsitzen? Gibt es gute Verkehrsanbindungen, Parkplätze? Ist die Ordination behindertengerecht?

Welche Raumeinteilung ist nötig?

Jede Fachrichtung benötigt ein eigenes Raumkonzept. Und hier geht es nicht nur um die Arbeitsabläufe, sondern auch um die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Ausstattung. Es ist ratsam, einen Profi beizuziehen, um in der eigenen Ordination optimal arbeiten zu können und auch den rechtlichen Bestimmungen genüge zu tun.

Brauche ich eine Planrechnung?

Eine Planrechnung ist für die kreditgebende Bank ebenso wichtig wie für den Arzt selbst. In der Planrechnung kommt es zu einer Aufgliederung der zu erwartenden Praxiseinnahmen und Praxisausgaben. Weiters kann es hilfreich sein, das Vorhaben und die Praxisstrategie durch die Ärztin oder den Arzt darzustellen. Mit Hilfe der Planrechnung wird der Finanzierungsbedarf für die Praxis errechnet.

Wie organisiere ich meine Ordinationsteam?

MitarbeiterInnen sind in der Regel die erste und letzte Ansprechperson für die Patienten. Das allein unterstreicht die Wichtigkeit eines funktionierenden Teams. Wird eine Ordination übernommen, sind Sie verpflichtet und es macht auch Sinn, die MitarbeiterInnen zu übernehmen. Jeder Dienstnehmer ist spätestens am ersten Arbeitstag anzumelden.

Welche Versicherungen benötige ich?

Praxisgründer sollten zu Beginn ein möglichst sinnvolles Paket von Versicherungen abschließen.
– die Ärztehaftpflichtversicherung ist verpflichtend
– eine private Unfallversicherung sollte sowieso jeder haben. Diese zahlt bei einem bleibenden körperlichen Schaden nach einem Unfall.
Weitere Versicherungen wie Ordinationsversicherung, Geräteversicherung, Rechtsschutzversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikoversicherung sind je nach Bedürfnis bzw. private / berufliche Konstellation des einzelnen Arztes ebenfalls anzuraten.

Wie Sie sehen, ist eine Ordinationsgründung ein sehr komplexes wirtschaftliches Thema. Viele Bereiche daraus können ausschließlich durch fachkundige Spezialisten abgedeckt werden. Wichtig ist, dass Sie mit Ihrem Steuerberater diese Bereiche besprechen. Er wird zwar nicht immer die fachliche Lösung für Sie haben, sollte jedoch über genug Branchen Know-how verfügen, um Ihnen zu den jeweiligen Themen kompetente Ansprechpartner zu nennen.

 

Hinweis Fortbildung:

Planspiel Ordinationsgründung Kassenarzt
Ärztekammer für Kärnten, 9020 Klagenfurt
Freitag, 14. April 2023, 14.00-18.00 Uhr
Anmeldung: Petra Tiller, Tel.: 0463/5856-17
Fx 0463/5856-45, E-Mail fortbildung@aekktn.at