Mitunter findet man auf dem eigenen Finanzamtskonto seltsame Zinsanlastungen und Zuschläge, aber auch Zinsgutschriften. Lesen Sie hier, wann es wie viele Zinsen setzt und warum:
Anspruchszinsen: 1,38 %
Dazu kommt es dann, wenn sich für ein Steuerjahr eine Nachzahlung ergibt und diese erst nach dem 30.9. des Folgejahres festgesetzt wird. Im Falle eines Guthabens werden Habenzinsen in gleicher Höhe gutgeschrieben. Anspruchszinsen werden nur dann vor- bzw. gutgeschrieben, wenn sie mindestens 50,- Euro erreichen.
Aussetzungszinsen: 1,38 %
Wird gegen einen Bescheid eine Beschwerde eingebracht, dann kann bis zur Erledigung des Rechtsmittels eine Aussetzung der Einhebung beantragt werden. Wurde die Steuer bereits entrichtet, dann kommt es bei Stattgabe der Beschwerde zu einer Gutschrift von Beschwerdezinsen in Höhe von1,38 %.
Stundungszinsen: 3,88 %
Diese kommen dann zum Tragen, wenn Zahlungserleichterung (Stundung oder Ratenzahlung) gewährt wird.
Säumniszuschläge: 2 % + 1 % + 1 %
Wird eine Abgabe nicht zum Fälligkeitszeitpunkt entrichtet, dann kommt es nach wenigen Tagen zu einem ersten Säumniszuschlag (SZ 1) in Höhe von 2 %.
Wird weiterhin nicht bezahlt, so setzt es nach 3 Monaten einen SZ 2 in Höhe von 1 % und dann einen SZ 3 in Höhe von einem weiteren Prozent.
Verspätungszuschlag: 10 %
Bei verspäteter Abgabe einer Steuererklärung kann ein Verspätungszuschlag bis zu 10 % des vorgeschriebenen Abgabenbetrages verhängt werden.