Die Entnahme von Gebäuden bei Betriebsaufgabe wird steuerfrei
Was gilt bis 30.6.2023? Wenn Sie als Arzt oder Ärztin am Ende Ihrer beruflichen Laufbahn Ihre Immobilie, in welcher die Ordination untergebracht ist, ins Privatvermögen überführen, muss eine Bewertung der Immobilie vorgenommen werden. Der hierbei ermittelte Wert wird dem Buchwert gegenübergestellt. Die Differenz muss versteuert werden. Der aktuelle Steuersatz beträgt derzeit 30%. Ausnahme ist die Hauptwohnsitzbefreiung, wenn sich die Ordinationsräumlichkeiten [...]