Steuerliche Absetzbarkeit von 24-Stunden-Betreuung
Niemandem ist es zu wünschen. Doch wenn der Fall eintritt, dass eine Pflege notwendig wird, sind Ausgaben für die Pflege zu Hause als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt steuerlich absetzbar. Zuschüsse des Sozialministeriums: Das Sozialministerium gewährt bei einer 24-Stunden-Betreuung folgende Zuschüsse, wobei die zu betreuende Person mindestens Pflegegeld der Pflegestufe 3 beziehen muss: Bei Beschäftigung von zwei selbständigen Betreuungskräften maximal 550,00 [...]