Die DSGVO tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft und wird wohl alle Unternehmen treffen und den Umgang mit Daten völlig verändern. Angehörige von Gesundheitsberufen sind wegen der Sensibilität der gespeicherten Patientendaten besonders gefordert.

Die Vorschrift bezieht sich auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, dazu gehören beispielsweise neben Datenfeldern in diversen Ordinations- Software-Lösungen auch Excel- und Word-Dateien, E-Mails, Fotos, Videos etc. gleichgültig wo diese gespeichert sind, also sowohl auf der Ordinations-EDV als auch anderen Geräten wie Handys, USB- Sticks oder Cloud- Speichern.

Die Vorschrift umfasst auch für kleinere Unternehmen die Verpflichtung, für sensible Daten (darunter werden wohl alle personenbezogenen Gesundheitsdaten zählen) ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen und unter anderem zu beschreiben, welche Kategorien von Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden.

Die Ärztekammer hat für alle Kammermitglieder zur Bewältigung der DSGVO eine breite Unterstützung und Bereitstellung von Informationen angekündigt. Für andere Gesundheitsberufe wird dies eine wichtige Hilfestellung sein.
Informationen zur DSGVO sind per Internet über alle Suchmaschinen in großer Zahl verfügbar, einen guten Überblick liefert die Wirtschaftskammer auf www.wko.at.