Monats- und Jahresbelege sind zu signierende Kontrollbelege mit Betrag Null (0) Euro, die mit Monats- bzw. Jahresende zu erstellen sind. Zu signierender Kontrollbeleg bedeutet, ein mit QR-Code versehener, erstellter Beleg aus der Registrierkasse.

Der Monatsbeleg für Dezember ist gleichzeitig der Jahresbeleg. Für die Erstellung des Jahresbeleges gilt das Kalenderjahr, eine Anpassung an ein abweichendes Wirtschaftsjahr ist nicht vorgesehen. Dieser ist jedes Jahr zusätzlich auszudrucken, aufzubewahren und mittels BMF Belegcheck-App zu prüfen.
Im Regelfall erfolgt die Überprüfung durch den Steuerberater.

Quartalsweise Sicherung des Datenerfassungsprotokolls – was ist zu tun?
Das vollständige Datenerfassungsprotokoll Ihrer Registrierkasse ist zumindest quartalsweise auf einem externen Datenträger zu sichern. Jede Sicherung ist mindestens sieben Jahre aufzubewahren.

Meine Signaturkarte ist defekt oder verloren gegangen – was ist zu tun?
Bei Ausfall oder Verlust einer Signaturkarte sind die Geschäftsfälle auf einer anderen Registrierkasse mit funktionierender Signaturkarte zu erfassen. Ist das nicht möglich, kann die Registrierkasse ohne Signaturkarte bis zum Ersatz der Signaturkarte weiter betrieben werden, es muss aber auf den Belegen der Hinweis „Sicherheitseinrichtung ausgefallen“ angebracht sein. Diesen Hinweis kann Ihre Registrierkasse wahrscheinlich selbst erzeugen. Lesen Sie das in der Bedienungsanleitung der Registrierkasse nach oder klären Sie das mit Ihrem Kassenhersteller bzw. -händler.

Dauert der Ausfall der Signaturkarte länger als 48 Stunden, müssen Beginn und Ende des Ausfalls sowie eine allfällige Außerbetriebnahme binnen einer Woche über FinanzOnline gemeldet werden.

Meine Registrierkasse ist ausgefallen, verloren gegangen oder gestohlen worden – was ist zu tun?
Bei Ausfall oder Verlust einer Registrierkasse sind die Geschäftsfälle auf einer anderen Registrierkasse zu erfassen. Ist das nicht möglich, müssen händische Belege erstellt werden.
Dauert der Ausfall der Registrierkasse länger als 48 Stunden, müssen Beginn und Ende des Ausfalls sowie eine allfällige Außerbetriebnahme binnen einer Woche über FinanzOnline gemeldet werden. Vor dem laufenden Betrieb der reparierten oder neuen Registrierkasse müssen sämtliche Geschäftsvorfälle im Ausfallszeitraum nacherfasst werden, es genügt die Bezugnahme auf die Belegnummer des händischen Belegs (auch ein täglicher Sammelbeleg ist möglich). Die händischen Aufzeichnungen sind aufzubewahren.

Ich habe Betriebsferien – muss ich die Außerbetriebnahme meiner Registrierkasse über FinanzOnline melden?
Nein, eine Außerbetriebnahme einer Registrierkasse muss nur dann über FinanzOnline gemeldet werden, wenn die Registrierkasse geplantermaßen dauerhaft oder aufgrund eines irreparablen Ausfalles außer Betrieb genommen wird.

Was muss ich im Fall einer planmäßigen Außerbetriebnahme meiner Registrierkasse beachten?
Im Falle der planmäßigen Außerbetriebnahme ist ein signierter Schlussbeleg zu erstellen, der ausgedruckt und nach den Vorschriften der Bundesabgabenordnung mindestens sieben Jahre aufbewahrt werden muss.
Zeitgleich ist das Datenerfassungsprotokoll in vorgeschriebener Form zu sichern (auszulesen) und nach den Vorschriften der BAO mindestens sieben Jahre aufzubewahren.

Weitere Fragen und Antworten zur Registrierkasse finden sie im Internet unter folgendem Link:
https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/Registrierkassen.html