Wer gute Produkte in der Ordination verkaufen möchte, bietet seinen Patienten damit nicht nur ein zusätzliches Service, sondern kann auch in den Genuss einer besonders günstigen Krankenversicherung kommen.
Dabei gilt es einiges zu beachten:
Gewerbeanmeldung: Sie melden sich einfach beim Gründerservice der Wirtschaftskammer. In der Regel (Ausnahme: Apothekenware, Drogerie) ist dazu kein gesonderter Befähigungsnachweis erforderlich. In der Folge erhalten Sie von der SVS ein Formular, welches Sie Ihrem METAX-Steuerberater zur Bearbeitung weiterleiten können.
Umsatzsteuer: Nahrungsergänzungsmittel, Hautcremen, Mundhygieneartikel und dergleichen sind umsatzsteuerpflichtig. Wenn alle nichtärztlichen Umsätze zusammen jährlich € 35.000,- Netto nicht übersteigen, kommt jedoch die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung, womit Sie der Umsatzsteuer in den allermeisten Fällen (Ausnahme Hausapotheke und Kontaktlinsen) entkommen können. Auf der Honorarnote darf folglich keine Umsatzsteuer (auch nicht „inkl. USt“) angeführt werden.
Buchhaltung: Die Produkteinkäufe und Verkäufe müssen auf eigenen Konten erfasst werden.
Tipp: Wickeln Sie die Verkäufe ausschließlich mit separater Rechnung über die Registrierkasse ab. Damit kann über eine eigene Position „Produkte“ die korrekte buchhalterische Erfassung mühelos sichergestellt werden.