Die Anträge für die 7 %/ 14 % Investitionsprämie können seit 1. September beim Austria Wirtschaftsservice (AWS) beantragt werden.
Die seit Mitte August 2020 vorliegende Förderrichtlinie des AWS ist Grundlage für die Antragstellung. Der Kreis der geförderten Investitionen ist breit gestreut und umfasst die Anschaffung sowohl neuer als auch gebrauchter Wirtschaftsgüter einschließlich Software und bestimmter Fahrzeuge. Besonders gefördert werden Investitionen in Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheits- und Life Science.
In Arztpraxen sind laut Auskunft des AWS digital gesteuerte medizinische Geräte mit Anbindung an Datensysteme mit der erhöhten Prämie von 14 % förderbar. Auch Investitionen in Arztpraxen wie Heizung, Klimatisierung, Wärmedämmung, Energiegewinnung, EDV-Infrastruktur, Software, CAD/CAM-Systeme, E-Mobilität etc. können unter die erhöhte Förderung fallen.
Die Förderung ist gesetzlich mit insgesamt € 1 Milliarde dotiert und soll in der Reihenfolge der Beantragung vergeben werden. Die zuständige Ministerin hat allerdings angekündigt, dass alle Förderanträge, welche gültig und fristgerecht erfolgen, positiv erledigt werden.