Wer jetzt noch schnell genug ist, kann Prämien in Höhe von 7% und für bestimmte Digitalisierungs- und Ökologisierungsmaßnahmen sogar von 14% holen.

Diese Prämien müssen nicht versteuert werden und sind auch nicht von den korrespondierenden Investitionen in Abzug zu bringen. D.h. Investitionen bringen nun die volle Prämie, die volle Abschreibung und auch den Gewinnfreibetrag (siehe erster Beitrag).

Es eilt:

Neben lästigen Formalismen ist es vor allem das Timing, worauf es hier nun ankommt: Anträge können aktuell nur mehr bis 28.2.2021 Online (foerdermanager.aws.at) gestellt werden. Erste Maßnahmen (Bestellung, Kaufvertrag etc.) müssen zwischen dem 1.8.2020 und dem 31.5.2021 erfolgen. Die Inbetriebnahme und die Bezahlung hat bis zum 28.2.2023 Zeit.

Umfang:

Förderungsfähig sind auch gebrauchte und geringwertige Wirtschaftsgüter. Investitionen im Bereich der Gesundheit, Ökologisierung und Digitalisierung werden schwerpunktmäßig mit 14% gefördert. Allerdings fallen unter den Bereich Gesundheit nur Investitionen zur Entwicklung und Produktion von pharmazeutischen Produkten und zur Herstellung von Produkten, die in Pandemien von strategischer Bedeutung sind.

In Arztpraxen sind laut Auskunft des AWS digital gesteuerte medizinische Geräte mit Anbindung an Datensysteme  der erhöhten Prämie zugänglich. Ebenso in den mit 14% förderbaren  Bereich der Digitalisierung oder Ökologisierung fallen unter anderem z.B. Server, 3D-Drucker, Equipment zur Durchführung von Videokonferenzen, Neuanschaffung von Software, Investitionen zum Anschluss an Hochleistungsbreitnetze, Internet, Breitband, WLAN-Netze, Anschluss an Nah-/Fernwärme, Wärmepumpen, Thermische Solaranlagen, Thermische Gebäudesanierung, Klimatisierung und Kühlung, Investitionen zur Luftreinhaltung, Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und Ökostromanlagen u.v.m. (siehe Anhang 1 und 2 der Richtlinie).

Als Untergrenze müssen die förderungsfähigen Investitionen pro Antrag ein Volumen von 6.000,- Euro erreichen. Diese Summe kann sich auch aus mehreren Einzelpositionen zusammensetzen.

Check Handlungsbedarf:

Prüfen Sie Ihren Investitionsbedarf und melden Sie sich gegebenen Falls am besten noch heute bei Ihrem MEDTAX-Steuerberater. Die Bestellung/Auftragserteilung hat noch bis Ende Mai 2021 Zeit.

Beispiel:

Wünschen Sie sich für den nächsten Sommer z.B. eine Klimaanlage, so sollte diese spätestens im Mai bestellt und die Prämie aber noch im Feber 2021 beantragt werden. Die Montage und Bezahlung kann trotzdem bedenkenlos erst für die Sommermonate vereinbart werden.