Hinter uns liegt nun der zweite Corona-Sommer, in dem sich so mancher in einem undurchsichtigen Dschungel an Covid-19-Unterstützungen verirrt hat: Härtefallfonds, Umsatzersatz, Ausfallsbonus, Fixkostenzuschuss I, II bis 800 und so weiter – wer soll da überhaupt noch irgendwo hinfinden?

Wollen Sie nun doch noch rasch abchecken möchte, ob und innerhalb welcher Fristen hier noch Unterstützung zu bekommen ist, dem möge Ihnen dieser Beitrag als Machete auf dem Weg durch den Förderdschungel dienen:

1. Härtefallfonds:

Dieser dient dazu den privaten Lebensunterhalt von Unternehmern abzusichern, wenn es in Folge von Covid 19 zu einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 % gekommen ist oder die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können. Aktuell können noch Förderungen für die Zeiträume Juli, August und September 2021 (Phase III) in Höhe von insgesamt maximal 7.000,- Euro beantragt werden. Die Antragstellung ist bis spätestens 31.10.2021 möglich.

2. Ausfallsbonus:

Damit soll Ihnen ein coronabedingter Umsatzausfall ersetzt werden. Aktuell ist dies noch für die Zeiträume Juni bis September 2021 möglich. Schlagend wird der Bonus ab einem bestimmten Umsatzrückfang wie folgt:

Ausfallbonus I – nur noch für 6/2021: ab 40 % Umsatzeinbruch

Ausfallbonus II für 7-9/2021: ab 50 % Umsatzeinbruch

Im Falle solcher Einbrüche ist dann Folgendes zu holen:

6/2021: 15 % der Differenzen zu den Umsätzen des Vergleichszeitraumes, maximal 30.000.

7-9/2021: Je nach Branche 10 % bis 40 % des Umsatzausfalles, maximal jeweils 80.000. Wurde für den entsprechenden Zeitraum auch Kurzarbeitsbeihilfe abgerechnet, so gibt es eine Deckelung insofern, als beide Beihilfen zusammen nicht den Umsatz des Vergleichszeitraumes übersteigen dürfen.

Eine Antragstellung für Juni 2021 ist noch bis zum 15. September 2021 möglich. Für Zeiträume des Ausfallbonus II können Anträge jeweils bis zum 15. des viertfolgenden Monats eingebracht werden.

3. Verlustersatz:

Auch dieser knüpft an Umsatzrückgänge an und gilt aktuell noch für Zeiträume vom 16.9.2020 bis 31.12.2021. Bis Juni 2021 greift der Ersatz bei einem Umsatzrückgang von mindestens 30 %. Ab Juli 2021 ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 % nötig. Anträge für Zeiträume bis Juni müssen bis 31.12.2021 gestellt werden. Für Zeiträume ab Juli ist für die zweite Tranche noch bis zum 30.6.2022 Zeit.

4. Fixkostenzuschuss:

Der Fixkostenzuschuss I (FKZ I) galt bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 40 % für Monatszeiträume von 16.3. bis 15.9.2020. Die Frist der Antragstellung läuft hier mit 31. August 2021 aus. Anschließend an den FKZ I kann für die Zeiträume ab16.9.2020 bis einschließlich Juni 2021 monatlich der Fixkostenzuschuss II (FKZ 800) beantragt werden. Hier reicht ein Rückgang von 30 % und die Höhe des durch diesen Zuschuss kompensierten Fixkostenanteil entspricht dem prozentuellen Umsatzausfall. Die Antragstellung muss spätestens bis 31. Dezember 2021 erfolgen.

Resümee:

Auch wenn die Treffsicherheit und die Qualität der Legistik rund um Corona wohl fragwürdig ist, so wollen wir Ihnen die Möglichkeit, hier Gelder zu lukrieren, doch nicht vorenthalten und geben Ihnen einen Überblick über diesbezügliche Fallfristen:

  • Härtefallfonds: Für Zeiträume ab 16.6.2021 läuft die Frist noch bis 31.10.2021. Für Zeiträume vor dem 16.6.2021 ist die Frist schon gefallen.
  • Ausfallsbonus: Hier ist jeweils bis zum 15. des auf den jeweiligen Betrachtungszeitraum viertfolgenden Monats Zeit, für den Zeitraum Juni 2021 allerdings nur noch bis 15.9.2021. Für Mai 2021 und vorher gibt es nichts mehr.
  • Verlustersatz: Für Zeiträume bis 6/2021 ist noch bis 31.12.2021 und für Zeiträume 7 bis 12/2021 noch bis zum 30.6.2022 Zeit.
  • Fixkostenzuschuss I: Hier läuft die Frist am 31.8.2021 ab.
  • Fixkostenzuschuss II:  Ein solcher kann noch bis zum 31.12.2021 beantragt werden.