Wer sein Regelpensionsalter erreicht hat und die Pension noch nicht beantragt, erwirbt jährlich 4,7% an zusätzlichen Ansprüchen und bezahlt dafür drei Jahre lang nur die Hälfte der Beiträge.
Ob sich das wirklich rentiert, zeigt im Individualfall am besten eine Vergleichsrechnung. Dabei werden die Pensionsbezüge, die durch die spätere Antragstellung verloren gehen, der zukünftigen Mehrleistung aus dem Erwerb zusätzlicher Ansprüche gegenübergestellt.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich das insbesondere bei Damen rentiert, die vor 1964 geboren wurden. Für diese Jahrgänge gilt nämlich als reguläres Pensionsantrittsalter der 60. Geburtstag, sodass bei einer Lebenserwartung von z.B. 85 Jahren auch bei einem um ein paar Jährchen verspäteten Start der Pensionsauszahlungen noch ein ausreichend langer Pensionsbezugszeitraum verbleibt.
Vor 1964 geborene Damen profitieren von einer späteren Antragstellung oftmals am meisten wenn der Stichtag auf den 63. Geburtstag verlegt wird. Dies liegt daran, dass bei einem späteren Antritt als dem regulären Stichtag, die weiteren Beiträge drei Jahre lang um 50% ermäßigt werden. Der Gesamtvorteil kann hier im fünfstelligen Bereich liegen.
Haben Sie erst mit 65 Jahren das reguläre Pensionsantrittsalter erreicht, rentiert sich eine spätere Antragsstellung meist nicht mehr so sehr. Dies gilt für Frauen, die nach dem 30.6.1968 geboren sind sowie generell für Männer.
In jedem Fall bringt eine Vergleichsrechnung Sicherheit. Eine solche kann Ihr MEDTAX-Steuerberater bei Bedarf jederzeit gerne für Sie erstellen.