Seit 1.4.2017 müssen Registrierkassen verpflichtend mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zum Schutz gegen Manipulation ausgestattet sein.
Die Registrierkassensicherheitsverordnung legt fest, welche Eigenschaften die Registrierkasse und der damit erzeugte Kassenbeleg sowie das Datenerfassungsprotokoll haben müssen. Weisen der Beleg oder das Datenerfassungsprotokoll Fehler auf, so ist rasches Handeln geboten und eine entsprechende Korrektur vorzunehmen.
Am Jahresende muss bei jeder Registrierkasse mit elektronischer Sicherheitseinrichtung ein Jahresbeleg ausgedruckt und geprüft werden. Der Monatsbeleg für Dezember ist gleichzeitig der Jahresbeleg. Weitere Einzelheiten siehe Bedienungsanleitung der Kasse.
Der Jahresbeleg ist am letzten Tag der getätigten Umsätze pro Jahr, grundsätzlich bis zum 31. Dezember herzustellen und nach Ausdruck aufzubewahren. Die Prüfung kann selbst mittels Handy-App durchgeführt werden, auf Ihren Wunsch kann die Prüfung samt Übermittlung an FinanzOnline auch durch Ihren Steuerberater erfolgen.
Wenn eine Registrierkasse das Web Service von FinanzOnline nutzt, werden diese Schritte großteils automatisiert durchgeführt.