Bis 1.4.2017 müssen nun zudem alle elektronischen Registrierkassen mit einer Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein, die Datenmanipulation ausschließt.
Zur Erinnerung: Jeder, der mehr als € 15.000,00 Jahresumsatz erwirtschaftet und dabei über € 7.500,00 Barumsatz (inkl. Bankomat- u. Kreditkartenzahlungen) erzielt, unterliegt bereits seit 2016 der Registrierkassenpflicht. Bis 1.4.2017 müssen nun zudem alle elektronischen Registrierkassen mit einer Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein, die Datenmanipulation ausschließt.
Die Installation und Inbetriebnahme dieser Sicherheitseinrichtung ist eine komplexe technische Angelegenheit.
Die gute Nachricht: Ihre MEDTAX-Kanzlei kann Ihnen den ganzen Zores in Kooperation mit dem jeweiligen Softwareanbieter/Kassenanbieter in den allermeisten Fällen weitgehend abnehmen.
Tipp: Wir empfehlen jetzt Ihren Softwarehersteller/Kassenanbieter mit der Umsetzung zu beauftragen. Zudem bieten einige Softwarefirmen so eine Art „Rundum-Sorglos-Paket“, mit dem dann auch die laufenden Anforderungen an die Datensicherung und Ausfallsicherheit gepongt sind. Zusammenfassend also alles halb so wild. Die Registrierkasse wird Sie nicht umbringen. Sie bekommen das gemeinsam mit uns und Ihrer Softwarefima bzw. Ihrem Registrierkassenanbieter in den Griff.