Hier geht es vor allem darum, die betrieblichen Fahrten nachzuweisen und glaubhaft zu machen. Je kleiner der Privatanteil ist, desto wichtiger ist es, Aufzeichnungen vorzulegen, die an diesem Sachverhalt keinen Zweifel lassen.

Müssen Sie dazu wirklich ein Fahrtenbuch führen?

Ein richtiges Fahrtenbuch bedeutet, jede einzelne Fahrt, auch Privatfahrten, unter Angabe des Km-Standes bei Beginn und Ende der Fahrt aufzuzeichnen. Natürlich ist ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch der beste Beweis für die betriebliche Nutzung. Allerdings ist das in der Praxis häufig nicht nur unzumutbar, sondern geradezu unmöglich. Denken Sie an Notarzteinsätze, Visiten und ähnliches. Zur Dokumentation reicht es in der Praxis daher zumindest den Km-Stand zu Beginn und am Ende des Jahres aufzuzeichnen.

Die täglichen Fahrten zu Ihrer Ordination, Visiten sowie regelmäßige Fahrten zum Labor, Steuerberater, Banken, Besorgungsfahrten etc. können anhand von wöchentlichen bzw. monatlichen Durchschnittswerten auf das Jahr hochgerechnet werden. Zusätzliche Fahrten wie z.B. Kongressbesuche, weitere Fahrten zu Kollegen zwecks Erfahrungsaustausch und dergleichen sollten extra einzeln aufgezeichnet werden.

Mehrere Autos in der Arztpraxis?

Ist ein zweites Auto für den Betrieb der Ordination notwendig, so ist das auch steuerlich absetzbar. Eine solche Notwendigkeit ergibt sich z.B. bei Landarztpraxen sowie Kinderärzten und Internisten, die außerhalb von Ballungszentren tätig sind. Für den Einsatz bei schlechten und schwierigen Witterungs- bzw. Straßenverhältnissen kommen vielfach Geländefahrzeuge ohne jeglichen Fahrkomfort in Frage. Diese Fahrzeuge sind als Erstfahrzeuge wegen großer Ermüdung des Fahrers für den laufenden Betrieb nicht zumutbar. Im Winter sind zudem einige Seitenstraßen nur mit Ketten befahrbar, auch wenn die Hauptstraße ohne Schneebelag ist. Um sofort einsatzbereit zu sein, wird für bestimmte Fahrten ein Zusatzfahrzeug mit Ketten benötigt. Auch wenn die aktuelle Jahreszeit dies nicht verlangt, auf das ganze Jahr betrachten wird in solchen Fällen jedenfalls ein zweites Auto gebraucht.

Bringt ein Zweitauto überhaupt Steuervorteile?

Ist Ihre Gattin/ Ihr Gatte als Dienstnehmer/in in Ihrer Ordination beschäftigt und gibt es in der Familie nur die im Betriebsvermögen befindlichen PKWs, so wertet die Finanz eines der Fahrzeuge als Sachbezug für Ihre Gattin/Ihren Gatten.
Können Sie in solchen Fällen nicht durch ein lückenloses Fahrtenbuch oder  mangels Führerscheines Ihres Partner nachweisen, dass eine private Nutzung auszuschließen ist, dann kann das recht teuer werden.

Tipp: Hier empfiehlt sich in jedem Fall ein Günstigkeitsvergleich. Dieser kann nämlich durchaus auch ergeben, dass das Dienstauto für den Partner steuerlich trotz Ansatz eines abgabenpflichtigen Sachbezuges vorteilhaft ist.

Kilometergelder schreiben?

Beträgt die betriebliche Nutzung eines PKWs maximal 50%, so hat man die Wahl, vereinfacht ein pauschales Kilometergeld von derzeit € 0,42 pro gefahrenen Kilometer geltend zu machen. Was hier günstiger ist, kann ebenso mit einer Vergleichsrechnung eruiert werden.

Tipp: Bei billigeren PKWs ist der Ansatz des Kilometergeldes mitunter günstiger. Dasselbe gilt bei hohen Kilometerleistungen, da hier die im Kilometergeld berücksichtigte Fixkostenkomponente die tatsächlichen Fixkosten übersteigen. Achtung! Nach 30.000 km ist stopp mit dem Kilometergeld. Ab dieser Fahrleistung dürfen für jeden weiteren Kilometer nur mehr die tatsächlich betrieblich verursachten Kosten in Ansatz gebracht werden.

Porsche als Ordinationsfahrzeug?

Ja, auch das geht! Da die Finanz allerdings maximal € 40.000,- als angemessen akzeptiert, ist bei wertvolleren Gefährten eine „Luxustangente“ aus dem steuerrelevanten Aufwand auszuscheiden. Bei Gebrauchtfahrzeugen wird dabei auf den Neupreis abgestellt. D.h. selbst wenn Sie z.B. einen Auto im Wert von € 50.000,- als Jahreswaagen um z.B. € 40.000,- erstehen sind trotzdem 20% der Anschaffungskosten als Luxustangente auszuscheiden.

Tipp: Die einzige Möglichkeit dem zu entgehen ist, ein Fahrzeug zu wählen, welches bereits mindestens 5 Jahre alt ist. Hier wird dann auf die tatsächlichen Anschaffungskosten und nicht auf den Neuwert abgestellt. So kann dann auch mal ein 911er, ein Cayenne oder dergleichen ohne Luxustangente in den Büchern stehen.

Was bringen Elektroautos steuerlich?

Hier sparen Sie sowohl die motorbezogenen Versicherungssteuer als auch die NoVa. Zudem können solche Fahrzeuge Dienstnehmern seit 1.1.2016 komplett abgabenfrei  ohne Sachbezug zur Verfügung gestellt werden. Und last but not least gibt es eine Förderung in Höhe von € 4.000,- direkt auf Ihr Konto, wenn Sie ein Elektroauto anschaffen und dieses mit Ökostrom betreiben. Die Förderung funktioniert auch bei Leasing.

Einen solchen Antrag können Sie unter http://www.umweltfoerderung.at/ (Betriebe/Verkehr und Mobilität/Förderungsoffensive-Fahrzeuge mit Elektromobilität) stellen.

Resümee:

Das Ordinationsauto gehört nahezu bei jeder Steuerprüfung zu den Schwerpunktthemen. Insbesondere der Privatanteil wird von der Finanz sehr genau unter die Lupe genommen. Je kleiner der Privatanteil ist, desto wichtiger wird es, entsprechende Aufzeichnungen vorzulegen. Besonders heikel sieht die Finanz den Ansatz von betrieblichen Zweitfahrzeugen. Wir empfehlen Ihnen vor jeder PKW-Transaktion rechtzeitig Ihren Steuerberater zu konsultieren. Neben obigen Punkten gibt es eine Reihe weiterer Fragen wie z.B „Kaufen oder Leasen?“, „Noch heuer oder besser zuwarten?“, Autokauf im Ausland u.v.m. All diese Fragen bedürfen einer fallbezogenen Untersuchung um eine steuerliche und betriebswirtschaftliche Optimierung zu erreichen.