Wird in der Ordination ein neuer Dienstnehmer beschäftigt, muss spätestens mit dem Arbeitsantritt eine Anmeldung bei der Sozialversicherung vorliegen.
Verspätete Anmeldungen führen zu Ermahnungen und in weiterer Folge Strafzuschlägen durch die Krankenkasse.
Als Alternative zur vollständigen Anmeldung kann auch eine vorläufige Mindestangabenmeldung durch den Arbeitgeber auf direktem Weg an die Gebietskrankenkasse erstattet werden. Diese ist telefonisch unter der Nummer 05 780 760 oder per Fax unter der Nummer 05 780 761 zu erstatten.
Das notwendige Formular finden Sie direkt unter:
https://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/eldaportal/eldamamol
Wichtig: Wenn lediglich eine Mindestangabenmeldung bei der Krankenkasse eingereicht wurde, muss binnen Wochenfrist die korrekte Meldung nachgeholt werden.